Ihre persönliche Checkliste für KFZ An- und Abmeldungen
 

SEIT 01. 11. 2002 WERDEN BEI JEDER AN- / UMMELDUNG NUR NOCH DIE EU-KENNZEICHEN AUSGEGEBEN (am linken Rand ein blaues Emblem mit "A" und EU-Wappen) - daher bitten wir um rechtzeitige Vorbestellung neuer Kennzeichen, falls Sie Ihre alte Nummern-/Buchstabenkombination beibehalten wollen.

ANMELDUNG EINES NEUWAGENS

  • Vollmacht
  • Meldebestätigung (kann auch von der Zulassungsstelle ausgedruckt werden)
    bei Gewerbebetrieben: Gewerbeschein oder Konzessionsdekret
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung / Typisierungsbescheid (Import)
    NOVA-Bestätigung (Motorräder ab einschließlich 125 ccm)
  • Besitznachweis (z. B.: auf der 1. Seite vom Typenschein eingetragen, Kaufvertrag, Rechnung)
  • Lichtbildausweis oder Führerschein
  • Leasingfahrzeug: Benützungsbewilligung der Leasingfirma
  • Versicherungsbestätigung (wird vom Makler ausgestellt)
     

ANMELDUNG EINES GEBRAUCHTWAGENS

  • Vollmacht
  • Meldebestätigung (kann auch von der Zulassungsstelle ausgedruckt werden)
    bei Gewerbebetrieben: Gewerbeschein oder Konzessionsdekret
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung / Typisierungsbescheid (Import)
  • Besitznachweis (z. B.: auf der 1. Seite vom Typenschein eingetragen, Kaufvertrag, Rechnung)
  • KFZ-Prüfbericht (Pickerl)
  • Lichtbildausweis oder Führerschein
  • Versicherungsbestätigung (wird vom Makler ausgestellt)


ANMELDUNG WECHSELKENNZEICHEN

  • Typenschein
  • KFZ-Prüfbericht (Pickerl)
  • Kennzeichen (wenn noch kein EU-Kennzeichen)
  • Zulassung von allen auf dieses Kennzeichen bereits zugelassenen Fahrzeugen
  • Unterlagen für neues Fahrzeug (siehe oben Neuwagen oder Gebrauchtwagen)


ABMELDUNG EINES KFZ

  • Vollmacht
  • Typenschein
  • Zulassung
  • Nummerntafeln - gereinigt


KFZ-KENNZEICHEN WURDEN GESTOHLEN

  • Vollmacht
  • Original-Verlustanzeige (Der Diebstahl muss sofort bei der jeweiligen Polizei gemeldet werden.)
  • Typenschein
  • KFZ-Prüfbericht (Pickerl)
  • Zulassung
  • Nummerntafel - wenn noch eine vorhanden
     

HINTERLEGUNG DER KENNZEICHEN

  • Vollmacht
  • Kennzeichen
  • Zulassung
     

WIEDERAUSFOLGUNG DER KENNZEICHEN

  • Vollmacht
  • Versicherungsbestätigung (wird vom Makler ausgestellt)
     

ZULASSUNGSUMSCHREIBUNG

  • Vollmacht
  • Typenschein
  • Meldezettel bzw. Heiratsurkunde (Meldezettel kann auch von der Zulassungsstelle ausgedruckt werden)
  • Zulassung


VERLUST DER ZULASSUNG

  • Vollmacht
  • Typenschein
  • Verlusterklärung ausfüllen (Formular beim Makler oder bei der Zulassungsstelle erhältlich)